Die österreichische Volksanwaltschaft ist im vergangenen Jahr mit einer anhaltend hohen Zahl an Bürgerbeschwerden konfrontiert gewesen. Insgesamt gingen 2025 nach Angaben des derzeitigen Vorsitzenden, Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ), 23.122 Eingaben ein – im Schnitt beinahe 100 pro Tag. 17.037 Beschwerden betrafen unmittelbar die Verwaltungsbehörden. In knapp 5.000 Fällen konnte eine Lösung erzielt werden, ohne dass sich die jeweils zuständige Behörde formell mit der Angelegenheit befassen musste.
Insgesamt schloss die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 12.553 Prüfverfahren ab. In knapp 2.000 Fällen – rund 16 Prozent – stellte sie einen Missstand in der Verwaltung fest. Besonders im Fokus standen dabei die Justiz sowie der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Zahl der Prüfverfahren im Justizbereich stieg laut Luisser gegenüber dem Vorjahr „deutlich“ um 27 Prozent auf 1.729 an. Im zweitgrößten Segment, das die sozial- und gesundheitspolitisch besonders sensiblen Bereiche umfasst, wurden 1.655 Verfahren geführt. Luisser verwies darauf, dass viele Probleme auf anhaltende finanzielle und personelle Engpässe zurückzuführen seien, die sich nicht verbessert, sondern weiter verschärft hätten.
Eine zentrale Rolle spielte auch der präventive Schutz der Menschenrechte. Sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft führten österreichweit Kontrollen in Einrichtungen durch, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind – darunter Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime. Im Jahr 2025 wurden 413 solcher, in der Regel unangekündigten, Kontrollen vorgenommen. In rund zwei Dritteln der überprüften Einrichtungen kam es zu Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation, was auf einen anhaltenden Verbesserungsbedarf in diesen sensiblen Bereichen schließen lässt.
Im Geschäftsbereich Bildung berichtete Luisser zudem von einem Fall an der Pädagogischen Hochschule Burgenland, der die Debatte um sprachliche Vorgaben in wissenschaftlichen Arbeiten berührt. Eine Studentin war nach Angaben der Volksanwaltschaft in ihrer Abschlussarbeit schlechter beurteilt worden, weil sie nicht gegendert hatte. Die Hochschule vertrat die Ansicht, dass das Nicht-Gendern in Arbeiten sogar ein ausschlaggebendes Kriterium sein könne. Die Volksanwaltschaft wandte sich in dieser Causa an das Bildungsministerium, verbunden mit der Forderung, dass ein Nicht-Gender-Gebot kein Knock-out-Kriterium für die Bewertung einer Abschlussarbeit darstellen dürfe.